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Dokument-ID: 244996
Telefonanlagen
Können in manchen Fällen als „Externe Alarmierungseinrichtung C“ gemäß ÖNORM EN 54-1:2021-09-15 verwendet werden. Es handelt sich hiebei um eine normale Telefonnebenstellenanlage mit Zusatzeinrichtungen gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie.
Quelle: TRVB 001 A („Definitionen“)