1.8 Anlagentechnische Anforderungen bei Nutzungsänderungen
Rechtliche Grundlagen: |
Vorschriften für das Errichten und Betreiben der Brandschutzeinrichtungen |
Bauordnungen der Bundesländer |
Nr | Vorgehensweise | Ja | Bemerkung |
Brandmeldeanlagen im Bestand | |||
1 | Bei Wegnahme oder Hinzufügen von Wänden müssen die Überwachungsflächen der Brandmelder neu ermittelt werden. |
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2 | Bei Wegnahme oder Hinzufügen von Wänden müssen die Abstände zwischen Brandmeldern und Wänden neu ermittelt werden. |
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3 | Die Melderart ist entsprechend der neuen Nutzung festzulegen. |
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4 | Bei der Schaffung von neuen Ausgangstüren sind dort Druckknopfmelder zu installieren. |
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5 | Die Feuerwehrpläne sind anzupassen. |
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Sprinkleranlagen im Bestand | |||
| 6 | Bei Wegnahme oder Hinzufügen von Wänden müssen die Schutzflächen der Sprinkler neu ermittelt werden. |
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| 7 | Bei Wegnahme oder Hinzufügen von Wänden müssen die Abstände zwischen Sprinklerköpfen und Wänden neu ermittelt werden. |
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| 8 | Entsprechend der neuen Nutzung ist die Einstufung der Brandgefahr zu prüfen (speziell bei Lageränderungen). |
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| Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) im Bestand | |||
| 9 | Ermitteln, ob durch die Nutzungsänderung die Fläche der Wand- bzw Deckenöffnung angepasst werden muss |
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| 10 | Ermitteln, ob beim Hinzufügen von Wänden der Abstand der NRA zu Wänden eingehalten wird |
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| 11 | Ermitteln, ob die Größe der Rauchabschnitte noch zulässig ist |
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| Brandbekämpfungseinrichtungen | |||
| 12 | Ermitteln, ob die vorhandenen Feuerlöscher für die neue Nutzung ausreichend sind |
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| 13 | Festlegen von neuen Standorten für die Feuerlöscher |
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| 14 | Ermitteln, ob das Löschmittel der Feuerlöscher der neuen Nutzung angepasst werden muss |
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| 15 | Ermitteln, ob Wandhydranten geändert werden müssen |
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