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Dokument-ID: 244604
Geschoß, oberirdisches, Betriebsbau
Geschoß, dessen äußere Begrenzungsflächen in Summe zu mehr als der Hälfte über dem anschließenden Gelände nach Fertigstellung liegen.
Quelle: OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen Ausgabe April 2019