1.2 Allgemeines zu Provider-Verträgen
Mit Ausnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Access-Provider, die nach § 133 TKG 2021 einer Anzeigepflicht und Kontrolle durch die Regulierungsbehörde unterliegen – dazu im Kapitel „Besonderheiten für AGB des Access-Providers“ – können Provider-Verträge frei ausgehandelt und vereinbart werden. Es herrscht also grundsätzlich Vertragsfreiheit. Verschiedene gesetzliche Schranken, unter anderem im KSchG, im FAGG, im Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und in der Datenschutz-Grundverordnung, sind dabei jedoch zu beachten. Wenn ein Provider Mitglied der ISPA (www.ispa.at) ist, muss er sich zusätzlich an die von dieser Vereinigung herausgegebenen Verhaltensrichtlinien halten.