© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1120041

Randolph Schwab | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.1 Gewährleistungsrecht Neu

Gewährleistungsrecht

Das Gewährleistungsrecht wurde mit 01.01.2022 um neue Regelungen ua für Hard- und Softwareverträge ergänzt. Der Geltungsbereich dieser Regelungen umfasst dabei im Wesentlichen nur das Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C). Für Verträge zwischen Unternehmern („Business to Business“) gilt das VGG mit Ausnahme der Aktualisierungspflicht hingegen nicht.. Es sei angemerkt, dass im Zuge der Umsetzung des VGG auch einige Bestimmungen im ABGB ergänzend eingeführt wurden. Die speziell für digitale Güter relevanten neuen Normen befinden sich nunmehr im Verbrauchergewährleistungsgesetz (kurz „VGG“).

Praxistipp:

Im Vertragsverhältnis zwischen Unternehmern (B2B) kann die Aktualisierungspflicht vertraglich geändert und auch ausgeschlossen werden. Im Verhältnis B2C ist eine für den Verbraucher verschlechternde Änderung hingegen nicht möglich.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung IT-Verträge in unserem Shop! Zum Shop