8.5.1 Zusicherung gegenüber einem Auftraggeber, dass die KI-generierten Inhalte vertragsgemäß verwendet werden können
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Vertragsleistungen für die Dauer der gesetzlichen Schutzrechte das örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Vertragsleistungen für alle Zwecke, in allen Medien und Auflagen zu verwenden, insbesondere die Vertragsleistungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, zu senden, öffentlich zur Verfügung zu stellen sowie zu bearbeiten und durch Dritte bearbeiten zu lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Rechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen und Dritten Sublizenzen einzuräumen. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er dem Auftraggeber die exklusiven Rechte an den Vertragsleistungen im oa Umfang einräumen kann, und hat den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter infolge einer Verletzung dieser Zusicherung schad- und klaglos zu halten. Wenn der Auftragnehmer bei der Erstellung der Vertragsleistungen Modelle künstlicher Intelligenz einsetzt, hat er dies dem Auftraggeber mitzuteilen. Er hat ferner durch eine manuelle Nachbearbeitung sicherzustellen, dass die KI-generierten Ergebnisse durch den Auftraggeber im oa Umfang exklusiv genutzt werden können.