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Dokument-ID: 408490
Kompatibel
Verträglich mit anderen Protokollen, Anwendungen oder Hardware-Komponenten. Gegenteil von (siehe) inkompatibel. Aus gewährleistungsrechtlicher Sicht wird in Zukunft nach Art 8 Abs 1 lit b der Digitalen-Inhalte-Richtlinie Kompatibilität zu den objektiven Konformitätskriterien gehören.