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Dokument-ID: 1152083
1.14.6 NISG 2026: Fristen
Die NIS-2-Richtlinie gilt als unionsrechtlicher Maßstab und ist von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Das NISG 2026 regelt die österreichische Umsetzung samt Übergang vom bisherigen NISG auf den neuen Rechtsrahmen.