1 Grundlagen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat am 24.05.2016 in Kraft und ist nach einer 2-jährigen Übergangsfrist seit 25.05.2018 in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar anwendbar. Allerdings nimmt die DSGVO keine Vollharmonisierung des Datenschutzrechts vor und enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, welche die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu nationalen Regelungen verpflichten bzw berechtigen. In Österreich erfolgte dies durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, durch welches das Datenschutzgesetz (DSG) im Hinblick auf die DSGVO angepasst wurde.