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Anika Kollar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Urheberrechtsnovelle 2021

Die UrhG-Novelle 2021 ist großteils mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten. Ziel ist es, Ausnahmen und Beschränkungen an das digitale und grenzüberschreitende Umfeld anzupassen. Zudem soll die Lizenzierungspraxis verbessert und ein breiterer Zugang zu Inhalten ermöglicht sowie ein funktionsfähiger Markt für den Urheberrechtsschutz etabliert werden.

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