1.1 Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Die barrierefreie Gestaltung von Websites, mobilen Anwendungen und elektronischer Kommunikation ist bereits seit 2019 für die öffentliche Hand vorgeschrieben (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG, BGBl I Nr 59/2019 sowie Landesgesetze über Gleichbehandlung und Antidiskriminierung). Ab dem 28.06.2025 werden auch private Wirtschaftsakteure durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl I Nr 76/2023, dazu verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter E-Commerce im B2C-Verhältnis, so zu gestalten, dass sie den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen.