1 Grundlagen
Allgemeines
Verträge über die Erstellung und Pflege einer Onlinepräsenz haben einerseits die Herstellung eines bestimmten Werks oder Erfolgs zum Gegenstand: etwa die Erstellung einer Website, einer App, eines Social-Media-Auftritts oder einzelner Elemente davon; andererseits können sie eine fortlaufende Betreuung von Internetauftritten regeln und, ohne ein bestimmtes, zu erreichendes Ziel vorzugeben, den Auftragnehmer zu einem laufenden Bemühen verpflichten. Je nach Inhalt und Zweck des Vertrags werden also werk- und dienstvertragliche Elemente miteinander kombiniert.