GPS-Ortung
GPS steht für „Global Positioning System“ und sollte vorrangig zur Navigation dienen. Die Grundlage des Systems ist die Laufzeitmessung mittels Satellit. Aus der Bestimmung der Laufzeit eines Signals kann die Entfernung zwischen Quelle und Empfänger errechnet werden, wenn man die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Signals kennt. Der Begriff selbst wird aber im allgemeinen Sprachgebrauch hauptsächlich für das NAVSTAR-GPS des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) verwendet, welches gegen Ende der 1980er-Jahre zur weltweiten Positionsbestimmung und Zeitmessung entwickelt wurde, und primär militärische Ziele verfolgte. An einem GPS-System sind Satelliten im Weltraum, Bodenstationen als Kontroll-Segment, geostationäre Satelliten mit Korrektursignalen und das GPS-Gerät des Benutzers beteiligt.
Ortung ist die Bestimmung eines geografischen Standortes von Objekten und Personen. Sie kann insbesondere mittels Satelliten-Navigation (GPS) erfolgen. GPS ist ein sehr genaues Ortungssystem. Judikatur zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Personenortung fehlt bislang. Dass es sich dabei um eine Ermittlung personenbezogener Daten handelt, ist unstrittig. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass es sich bei der Ermittlung von Standortdaten um eine Form von Datenerfassung handelt, bei welcher der Auftraggeber vorab gar nicht wissen kann, was er eigentlich ermittelt.