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Dokument-ID: 406414
Freeware
Software, die ohne Bezahlung genutzt werden darf. Das bedeutet allerdings nicht, dass Freeware keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Es kann grundsätzlich nicht auf den Verzicht hinsichtlich des Urheberrechts geschlossen werden. Lediglich der Verzicht auf die Vergütung für die Nutzung der Software lässt sich dahingehend auslegen, dass der Urheber den Nutzern konkludent ein einfaches Nutzungsrecht für seine Software gewährt.