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Neu Dokument-ID: 1015101

Anika Kollar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 (Reichweite der) Zustimmung iSd DSGVO

Schlagworte

Gericht

Datum

Geschäftszahl/Rechtssatznummer

Rechtssatz/Anmerkung

Verarbeitung personenbezogener Daten, Öffnungsklauseln

BVwG

25.11.2019

W211 2210485-1/10E

Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes (im Konkreten § 13 Abs 3 und 5 DSG) müssen unangewendet bleiben, weil sie mangels entsprechender Öffnungsklauseln in der DSGVO als nicht unionsrechtskonform anzusehen sind.

Verarbeitung personenbezogener Daten, Dashcam

VwGH

12.09.2016

Ro 2015/04/0011

Mit „Dashcams“ werden Bilder von der Fahrzeugumgebung – und damit in der Regel des öffentlichen Raums – aufgenommen.

Dashcam mit Speichermöglichkeit verstößt gegen Datenschutzgesetz; im konkreten Fall dauerhafte Speicherung von Bilddaten jederzeit durch Drücken des „SOS“-Knopfs möglich, daher keine Verhältnismäßigkeit.

Sensible Daten; Werbung politische

VwGH

14.12.2021

Ro 2021/04/0007

Personalisierte Zuordnung wahrscheinlicher Parteiaffinitäten ist sensibles Datum mit besonders hohem Diskriminierungspotenzial.

Verarbeitung personenbezogener Daten

EuGH

30.03.2023

C-34/21

Auf Grundlage von Art 88 Abs 1 DSGVO erlassene Vorschriften müssen „besondere Maßnahmen zur Wahrung der menschlichen Würde, berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person“ vorsehen.

Nationale Rechtsvorschriften ohne Einhaltung von Art 88 DSGVO müssen unangewendet bleiben, es sei denn, sie erfüllen Art 6 Abs 3 DSGVO.

Verstoß gegen formelle Pflichten bedeutet nicht automatisch unrechtmäßige Verarbeitung

EuGH

04.05.2023

C-60/22

Verstoß gegen formelle Pflichten bedeutet nicht automatisch „unrechtmäßige Verarbeitung“.

Nationales Gericht kann Daten trotz Pflichtverletzung rechtmäßig berücksichtigen, wenn für den in Art 6 Abs 1 lit e DSGVO genannten Zweck notwendig; die Einwilligung der betroffenen Person ist hierbei nicht notwendig.

Prüfung von Datenschutzverletzungen durch nationale Wettbewerbsbehörden

EuGH

04.07.2023

C-252/21 (Meta Platforms ua)

Wenn es die Feststellung eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erfordert, dürfen Nationale Wettbewerbsbehörden DSGVO-Verstöße prüfen.

Hier: Offensichtliches Veröffentlichen iSv Art 9 Abs 2 lit e DSGVO erfordert ausdrückliche Absicht und klare Handlung der betroffenen Person; nicht bei bloßem Website-Aufruf gegeben.

Durch marktbeherrschende Stellung auf dem Markt wird nicht automatisch unwirksame Einwilligung begründet; sie muss jedoch im Einzelfall berücksichtigt werden.

Speicherung; Restschuldbefreiungen

EuGH

07.12.2023

C-26/22 und C-64/22 (SCHUFA Holding)

  1. Ein rechtsverbindlicher Beschluss einer Aufsichtsbehörde in Datenschutzangelegenheiten unterliegt einer vollständigen inhaltlichen und umfassenden Überprüfung durch ein Gericht. Zu prüfen sind alle Sach- und Rechtsfragen, das Gericht prüft auch, ob die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Grenzen ihres Ermessens entschieden hat.
  2. Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung aus einem öffentlichen Register dürfen nicht über die zulässige Speicherdauer hinaus verwendet werden. Interessen des Kreditsektors rechtfertigen nicht die Speicherung von Daten nach Ablauf der Frist im Insolvenzregister.
  3. Bedingungen für die Rechtmäßigkeit in Verhaltensregeln können nicht von den in Art 6 Abs 1 DSGVO festgelegten Bedingungen abweichen.

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