Domain-Grabbing
Reservieren von Domains, zu denen der Reservierende keinen Bezug hat, um sie später gewinnbringend zu verkaufen. Diese Praktiken sind meist nicht zulässig, da diese insbesondere marken- und namensrechtlich bekämpft werden können. Domain-Grabbing kann nur geltend gemacht werden, wenn für das als Domain verwendete Zeichen kennzeichenrechtlicher Schutz besteht, nicht aber bei Verwendung beschreibender Gattungsbezeichnungen (RIS-Justiz RS0118589). Rechtlich können sich Markeninhaber durch Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) oder durch spezielle Schieds- und Gerichtsverfahren gegen Domain-Grabbing wehren. Damit bleibt die Registrierung einer passenden Domain ein wichtiger Bestandteil jeder Markenstrategie.