1.16.1 Zielsetzung und Anwendungsbereich des Cyber Resilience Act (CRA)
Der Cyber Resilience Act (CRA) trat am 11. Dezember 2024 in Kraft. Er gilt 36 Monate nach dem Inkrafttreten vollumfänglich. Der CRA schafft eine neue, umfassende Rechtsgrundlage für die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen innerhalb der Europäischen Union. Er dient der Harmonisierung der Sicherheitsstandards im digitalen Binnenmarkt und zielt darauf ab, Verbraucher und Unternehmen vor Cyberbedrohungen zu schützen, die durch vernetzte Geräte und Softwareprodukte entstehen können.