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Alexander Koukal | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.10 Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Wenn die KI-generierten Inhalte keine Werke iSd Urheberrechts darstellen, entfällt für die Nutzer die Angabe eines Urhebers (§ 20 UrhG). Eine Pflicht zur Nennung des KI-Anbieters kann sich aus den Nutzungsbedingungen ergeben – diese Pflicht bindet nur den Nutzer der KI als Vertragspartner, eine Überbindung dieser Pflicht an weitere Nutzer lässt sich nicht sicherstellen.

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