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Dokument-ID: 406457
1.3 Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die private Nutzung des Internet ausdrücklich bzw konkludent gestattet hat oder nicht, sind die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, des Datenschutzgesetzes sowie des TKG 2021 maßgeblich.