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Dokument-ID: 1163200
8.1.7 Urheberrechtseingriffe durch das Training an Inhalten?
Keine urheberrechtlichen Fragen stellen sich beim Training der KI-Modelle an Inhalten, die kein Werk darstellen (was kaum jemals der Fall sein wird), und an Inhalten, die bereits gemeinfrei sind (zB Werke, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot sind). Unproblematisch ist auch das Training an Werken, wenn für sie eine Einwilligung für die Vervielfältigung und Analyse zum Zweck des KI-Trainings eingeholt wurde.