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Dokument-ID: 984557
2.4 Urheberrechtliches Beurteilungsschema bei Websites
Auf einer ersten rechtlichen Beurteilungsstufe stellt sich die Frage nach der Zuordnung des Contents einer Website oder eines Webportals bzw auch nur einzelner Content-Bestandteile in die urheberrechtlichen Kategorien „Werk“ und/oder „geschützte Leistung“.