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Dokument-ID: 1163195
8.1.4 Leistungsschutzrechte an KI-generierten Inhalten?
Neben dem Urheberrecht, das eigentümliche geistige Schöpfungen schützt, existieren die so genannten Leistungsschutzrechte oder verwandten Schutzrechte. Ihr Gegenstand ist der Schutz bestimmter Leistungen, etwa jener der Interpreten, Tonträgerhersteller und Fotografen, und zwar unabhängig davon, ob diese Leistungen in Zusammenhang mit einem „Werk“ iSd UrhG stehen.