1.4 Das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG)
Die Bedeutung von digitalen Vertriebsplattformen für Waren und Dienstleistungen („Online-Marktplätze“) ist groß und nimmt stetig zu. Viele Anbieter von Waren und Dienstleistungen erstellen keinen eigenen Webshop, sondern bedienen sich digitaler Plattformen Dritter, um von deren Reichweite und Bekanntheitsgrad zu profitieren. Auch für die Kurzzeitvermietung der eigenen Wohnung an Touristen oder für den Verkauf alter Kleidung, Bücher und DVDs bieten digitale Vertriebsplattformen Unterstützung.