Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten unter Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen Person zugeordnet werden können. Dazu müssen die zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden (Art 4 Z 5 DSGVO). Die Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten kann auf unterschiedlichste Weise durchgeführt werden. Es kann zB die Zuweisung des Pseudonyms durch die betroffene Person selbst erfolgen, etwa indem sie unter einer Nutzer-ID auftritt. Denkbar ist es auch, dass etwa eine Zertifizierungsstelle dem Betroffenen ein Pseudonym zuweist. Maßgeblich ist dabei, dass die zusätzlichen Informationen wie etwa die Pseudonymisierungsschlüssel gesondert und geschützt aufbewahrt werden. Zudem muss verhindert werden, dass es zu einer „De-Pseudonymisierung“ kommt, wenn nachträglich Informationen hinzugefügt werden.