E-Mail-Marketing
Die DSGVO enthält keine Regelungen zum E-Mail-Marketing. Unter E-Mail-Marketing versteht sich eine moderne Art des Direktmarketings auf digitalem Weg. Es dient insbesondere der Konsolidierung bestehender Kundenbeziehungen. Dies wird nicht zuletzt durch das Versenden so genannter „Newsletter“ erreicht. Bestehende Kunden – oder aber auch Interessenten – erhalten mittels E-Mail Informationen oder auch spezielle Angebote zu neuen sowie bestehenden Produkte und Dienstleistungen. Die Möglichkeit, unaufgeforderte Massen-Mails zu schicken, führte allerdings schnell zu einer ausufernden Menge an E-Mail-Müll (Spam), zu deren Regulierung gesetzliche Regelungen geschaffen wurden: Gem § 174 Abs 3 TKG 2021 ist die Zusendung elektronischer Post (auch Newsletter) an Verbraucher ohne vorherige Einwilligung des Empfängers grundsätzlich unzulässig, wenn die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung gerichtet ist. Ein Verstoß dagegen zieht eine Verwaltungsstrafe nach sich. Unternehmen dürfen somit nur an bestehende Kunden „unerbetene“ E-Mails verschicken, um ähnliche Produkte zu bewerben. Voraussetzung für die Zulässigkeit solcher Werbung ist unter anderem, dass dem Empfänger in jeder solchen E-Mail ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt wird, künftige E-Mails in dieser Art abzustellen. Spezielle Ausnahmen, die eine Zusendung ohne Einwilligung ermöglichen, bestehen gem § 174 Abs 4 TKG.