1.3 Datenverwendungserklärung, Einwilligung zu Cookies
Rechtsgrundlagen, EuGH-Entscheidung zu Cookies
Seit dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa unmittelbar ein einheitliches Datenschutzrecht. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzte die bisherige Datenschutz-Richtlinie der EU sowie weite Teile des nationalen Datenschutzrechts. Ihre Regeln und Anforderungen sind in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar wirksam. Die Mitgliedstaaten dürfen nur in Teilbereichen ergänzende datenschutzrechtliche Vorschriften erlassen. In Österreich trat dazu am 25.05.2018 ein neues Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft, das einige der zulässigen Spielräume mit eigenen Regeln ausfüllte.