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Hannes Seidelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3 UWG-Novelle 2016

Diese europaweit als generell unlauter angesehenen 31 Tatbestände sind mit der UWG-Novelle 2016 durch ein weiteres nationales Verbot im Online-Bereich ergänzt worden. Eine Diskussion zu den Bestpreisklauseln in Bezug auf Buchungsplattformen im Internet hat den österreichischen Gesetzgeber dazu bewogen, diese Klauseln als unlauter zu bewerten und explizit zu verbieten, damit Beherbergungsunternehmen nicht unsachlich eingeschränkt werden (Wiltschek spricht in einer Anmerkung von der „lex.booking.com“, ÖBl 2016, 245). Konkret gilt laut Z 32 des Anhangs zum UWG folgendes als jedenfalls unlauter: „Das Verlangen eines Betreibers einer Buchungsplattform gegenüber einem Beherbergungsunternehmen, dass dieses auf anderen Vertriebswegen inklusive seiner eigenen Website keinen günstigeren Preis oder keine anderen günstigeren Bedingungen als auf der Buchungsplattform anbieten darf.“ Darüber sind laut § 1a Abs 4 UWG Vereinbarungen absolut nichtig, und zwar auch bei jenen Verträgen, welche bereits vor Inkrafttreten dieser Novelle abgeschlossen worden sind.

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