1.1.1 Erlaubte Internet-Nutzung zu privaten Zwecken
Grundsatz
Werden Art, Umfang und Inhalt der Internet-Nutzung durch Dienstnehmer nicht ausdrücklich geregelt, darf das Internet vom Dienstnehmer grundsätzlich auch privat am Arbeitsplatz genutzt werden. Es gilt somit prinzipiell, dass, wenn kein ausdrückliches Verbot der Nutzung besteht, diese erlaubt ist. Jedoch darf auch hier eine übermäßige private Nutzung zu keiner Vernachlässigung der Dienstpflichten oder sonstigen Beeinträchtigung des Arbeitsablaufes führen. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung zu den allgemeinen vertragsrechtlichen Grundsätzen (zB § 6 AngG, § 1153 ABGB, §§ 914, 915 ABGB). Ferner sind die von der Judikatur entwickelten Grundsätze für privates Telefonieren am Arbeitsplatz sowie zur Privatnutzung von Computern (ARD 5323/8/2002) sinngemäß zu beachten (OGH RdW 1999, 425 mwN; insoweit zutreffend Oberrieder, DRdA 2001, 75; ebenso Brodil, ecolex 2001, 853, 854; Thiele, ecolex 2001, 613; K. Posch, Neue Medien im Lichte des Arbeitsrechts [05.03.2002], Laimer/Mayr, Rechtsprobleme bei der Internetnutzung am Arbeitsplatz, ecolex 2003, 114).