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Alexander Koukal | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.6 Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter

Die Anwender von KI-Modellen gehen mit der Nutzung eine vertragliche Beziehung zum Anbieter des Dienstes ein. Sie schließen mit diesem einen Vertrag, der bestimmte Vorgaben für die Nutzung aufstellt. In solchen Nutzungsbedingungen kann der KI-Anbieter die Anwender vertraglich in der Nutzung der generierten Ergebnisse einschränken, zB ihnen nur die nichtkommerzielle Nutzung erlauben. Zu beachten ist, dass es sich dabei nur um eine vertragliche Bindung handelt. Zum Urheber der generierten Ergebnisse kann sich der KI-Anbieter auch durch Nutzungsbedingungen nicht erklären, weil das Urheberrecht durch einen Schöpfungsakt entsteht und nicht vertraglich begründet werden kann.

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