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Neu Dokument-ID: 406333

Christian Reiser - Dieter Toth † - Albert Scherzer | Glossar

EULA

Es handelt sich dabei um Verträge zwischen dem Hersteller und dem Nutzer von Software, meist durch das Aufbrechen eines Siegels besiegelt (End User License Agreement). Rechtlich gesehen liegt ein Lizenzvertrag vor. Der Endnutzer-Lizenzvertrag gilt grundsätzlich für verschiedene Arten von Software und nicht für physische Waren. Er wird für einmalig verkaufte Produkte verwendet (nicht für Abonnements). Er bildet die vertragliche Grundlage zwischen dem Software-Entwickler oder -Unternehmen, dem Lizenzgeber oder Verkäufer und dem Verbraucher hinsichtlich der Nutzung der Software.