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Neu Dokument-ID: 1233312

Markus Reinfeld - Georg Prchlik - Albert Scherzer - Anika Kollar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Immaterialgüterrecht

Mit dem Begriff „Immaterialgüterrecht“ bezeichnet man die Gesamtheit jener Rechtsvorschriften, welche Schutzrechte für geistige – eben „immaterielle“ – Leistungen zum Gegenstand haben.

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