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Hannes Seidelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.6 Weitere rechtliche Regelungen

Herkunftslandprinzip

Aufgrund des in der E-Commerce-RL verankerten Herkunftslandprinzips haben alle Unternehmen mit Sitz in Österreich im Online-Bereich grundsätzlich (nur) die österreichischen Rechtsvorschriften einzuhalten. Wenn sie dies tun, dann kann ihnen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich der Richtlinie kein ausländisches Recht abweichenden Inhalts entgegengehalten werden. Dies ist ein neuer Ansatz im europäischen Recht, weil bei der so genannten Multistate-Werbung nur noch das Recht des Landes maßgeblich ist, wo der Werbende seine Niederlassung hat. Dies gilt auch dann, wenn sich die Online-Werbung oder Marketingmethode ausschließlich auf Verbraucher und Mitbewerber eines anderen Landes auswirkt. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen von diesem Herkunftslandprinzip, welche noch im Einzelnen behandelt werden.

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