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Dokument-ID: 1195631
2.4.1 Ausnahmen Hochrisiko-KI-Systeme
Es gibt auch Ausnahmen, die berücksichtigen, dass nicht alle KI-Systeme, welche die Kriterien des Art 6 KI-VO erfüllen, automatisch als hochriskant eingestuft werden. Von der Einordnung sind ausgenommen: