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Neu Dokument-ID: 1195767

Florian Terharen | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung beim Einsatz von KI

Allgemeines

Grundsätzlich ist zu sagen, dass durch die KI-Verordnung keine Änderungen in der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit eintreten. Auch schafft die KI-Verordnung keine eigenständige/n Rechtsgrundlage/n für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Verantwortliche muss also jedenfalls beim Einsatz (und auch dem Training) von KI-Modellen die jeweils geeignete Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ermitteln. Dabei kann es möglich sein, dass das berechtigte Interesse des Verantwortlichen als Rechtsgrundlage dient.

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