6 Datenschutz-Folgenabschätzung
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine datenschutzrechtliche Risikoabschätzung, die ein Verantwortlicher gemäß der DSGVO vor dem Beginn speziell definierter Datenverarbeitungen durchführen muss. Zweck der DSFA ist die Sicherstellung und der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen der DSGVO. Da fortlaufend geprüft werden muss, ob die in der DSFA enthaltenen Schlussfolgerungen und die zur Risikominderung gesetzten Maßnahmen noch angemessen sind, ist es mit einer einmaligen Risikoabschätzung nicht getan. Die Durchführung der DSFA ist ein fortlaufender Prozess.