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Caroline Biel | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.1 KI als Produkt

Die neue Produkthaftungsrichtlinie enthält nunmehr die Klarstellung, dass auch Software vom Begriff des Produkts erfasst ist und damit auch KI-Systeme der Produkthaftung unterworfen sind (Art 4 Abs 1 Nr 1 sowie Erwägungsgrund 13 ProdHaftRL). Hersteller von KI-Systemen haften somit auch nach dem neuen Produkthaftungsrecht.

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