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Dokument-ID: 1195642
3.1 Grundrechte
Als Prüfungsmaßstab sind die in der Grundrechtecharta (GRCh) normierten Rechte relevant. Aber auch die Rechte in der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK) und die aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten abgeleiteten Grundrechte können Relevanz haben.