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Dokument-ID: 1195736
7.7 ChatGPT und MS 365 Copilot im Verarbeitungsverzeichnis
Verantwortliche für Verarbeitungstätigkeiten haben ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Es stellt sich bei KI-Anwendungen aber die Frage, wie und ob diese im Verarbeitungsverzeichnis darzustellen sind.