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Denise Stahleder | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4.1 Verbotene KI-Systeme

Art 5 KI-VO enthält eine abschließende Liste verbotener KI-Praktiken. Der darin beschriebene Einsatz von KI steht im klaren Widerspruch zu den Werten der EU, nämlich der Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der in der Charta verankerten Grundrechte, weshalb dieser unwiderlegbar untersagt ist. Verboten sind das Inverkehrbringen, das Inbetriebnehmen und die Nutzung von KI-Systemen zu den genannten Zwecken. Die bloße Entwicklung ist jedoch erlaubt.

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