© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1195568

Sebastian Müller | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.10.1 Verwendung von qualifizierten Personalfragebögen (§ 96 Abs 1 Z 2 ArbVG)

Die Verwendung von „qualifizierten“ Personalfragebögen bedarf zwingend der Zustimmung des Betriebsrates in Form einer Betriebsvereinbarung. Auch Fragebögen, die von Stellenbewerber:innen beantwortet werden sollen, fallen unter diesen Mitwirkungstatbestand. Bei „qualifizierten“ Personalfragebögen handelt es sich um solche, die nicht bloß die allgemeinen Angaben zur Person (zB Name, Adresse, Geburtsdatum) und Angaben über die fachlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Verwendung der Arbeitnehmer:innen (zB bisherige Tätigkeiten, Ausbildung) abfragen. Auch die Abfrage von Angaben, die zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind (zB Sozialversicherungsnummer zwecks Anmeldung der Arbeitnehmer:innen), fallen nicht unter die Mitbestimmungspflicht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Künstliche Intelligenz in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop