Neu
Dokument-ID: 1195748
3.4 Strafverfolgungsbehörden
Auch die KI-Verordnung regelt Aspekte der automatisierten Entscheidungsfindung. Anders als die DSGVO gilt die KI-VO auch für Strafverfolgungsbehörden (insbesondere Polizei) und Gerichte. Für Strafverfolgungsbehörden ist ein besonderes Verbot vorgesehen.