4.5 Haftung
Setzen Arbeitgeber:innen ChatGPT für betriebliche Aufgaben ein, so liegt es in ihrer Verantwortung, ob der so generierte Output inhaltlich korrekt ist. Dementsprechend müssen Arbeitgeber:innen ihre Arbeitnehmer:innen anweisen, den Output zu kontrollieren und im erforderlichen Umfang diesbezüglich auch näher anleiten. Kommen Arbeitgeber:innen dieser Obliegenheit im Einzelfall nicht ausreichend nach, können sie Arbeitnehmer:innen keinesfalls für sich daraus ergebende Schäden verantwortlich machen.