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Sebastian Müller | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5 Haftung

Setzen Arbeitgeber:innen ChatGPT für betriebliche Aufgaben ein, so liegt es in ihrer Verantwortung, ob der so generierte Output inhaltlich korrekt ist. Dementsprechend müssen Arbeitgeber:innen ihre Arbeitnehmer:innen anweisen, den Output zu kontrollieren und im erforderlichen Umfang diesbezüglich auch näher anleiten. Kommen Arbeitgeber:innen dieser Obliegenheit im Einzelfall nicht ausreichend nach, können sie Arbeitnehmer:innen keinesfalls für sich daraus ergebende Schäden verantwortlich machen.

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