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Christian Kracher | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Einleitung

Zur Wiederholung vorweg: Die KI-Verordnung und die DSGVO sind nebeneinander auf KI-Systeme anwendbar. Die KI-Verordnung kennt keine spezifischen Ausnahmen für die Nutzung von KI-Systemen. Wenn mit KI-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen die in der DSGVO genannten Pflichten eingehalten werden.

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