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Dokument-ID: 1195693
1.3 Verschuldensunabhängige Produkthaftung nach der Produkthaftungsrichtlinie
Nach dem Produkthaftungsrecht haften Hersteller eines Produkts für bestimmte Schäden, die durch einen Fehler ihres Produkts verursacht wurden. Im Gegensatz zu der vertraglichen Verschuldenshaftung muss bei der Produkthaftung keine vertragliche Beziehung zwischen dem Hersteller und der geschädigten Person bestehen. Diese Haftung ist zwingend und verschuldensunabhängig, wobei die Verantwortlichkeit allein durch das Inverkehrbringen eines fehlerhaften Produkts begründet wird.