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Christian Kracher | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4 Betroffenenrechte und MS 365 Copilot/ChatGPT

Die Verwendung von KI-Anwendungen wie MS 365 Copilot oder ChatGPT kann Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Betroffenenrechten iSd DSGVO mit sich bringen. Verantwortliche müssen gegenüber den Betroffenen die Systematik der Datenverarbeitung im Rahmen einer Auskunft nach Art 15 DSGVO erklären können. Dies bedeutet, es muss erklärt werden können, wie die KI-Anwendung auf ein bestimmtes Ergebnis kommt; wenn eine KI-Anwendung nicht selbst entwickelt wurde, wird dies ein schweres Unterfangen werden, ebenso die Erfüllung anderer Betroffenenrechte wie die Löschung oder die Berichtigung.

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