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Dokument-ID: 1195766
1.4 Nachträgliche Änderung des Zwecks
Werden die personenbezogenen Daten bei den betroffenen Personen oder bei Dritten ursprünglich für einen anderen Zweck erhoben, kann für die Datenverarbeitung zur Entwicklung oder zum Training eines KI-Modells eine Zweckänderung erforderlich sein. In der datenschutzrechtlichen Literatur spricht man von Primär- und Sekundärzweck.