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Dokument-ID: 1195601
3.3.3 Exkurs: Vertragliche Haftungsübernahmen der KI-Anbieter?
Einzelne KI-Anbieter bieten (meist äußerst beschränkte) Haftungsübernahmen für den Fall, dass Nutzer:innen von Rechtsinhabern in Anspruch genommen werden. Allerdings sind derartige Zusagen oft betraglich beschränkt und stehen manchmal unter der Bedingung, dass bestimmte Filterfunktionen genutzt werden, die die Brauchbarkeit des Outputs oft stark beschränken.