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Dokument-ID: 1201780
4.3 Informationspflicht durch die Arbeitnehmer:innen über die Verwendung von ChatGPT?
Das Arbeitsverhältnis ist eine relativ umfassende Vertrauensbeziehung: Arbeitnehmer:innen unterliegen der Treuepflicht gegenüber ihren Arbeitgeber:innen, die wiederum eine umfassende Fürsorgepflicht trifft. Damit einher geht die Verpflichtung der Arbeitsvertragsparteien, einander über für die Arbeitsleistung relevante Umstände zu informieren und aufzuklären.