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Sebastian Müller | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Einleitung

Der Einsatz generativer, sprachbasierter Konversations-KI-Modelle ist inzwischen weit verbreitet. Dazu gehören bspw ChatGPT, Gemini oder Microsoft Copilot, um nur einige wenige zu nennen. Im Folgenden soll aufgrund seiner weiten Verbreitung und allgemeinen medialen Präsenz vorrangig von ChatGPT die Rede sein, wobei die hier dargelegten Grundsätze auch für andere Konversationsmodelle gelten. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie selbstständig und mit hoher Effizienz neue Inhalte mit sehr hohem Komplexitätsgrad generieren können. Dadurch ergeben sich unzählige denkbare Anwendungsmöglichkeiten, bei denen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen von generativen KI-Anwendungen unterstützt werden können. Sowohl aus Sicht von Arbeitgeber:innen als auch von Arbeitnehmer:innen ergeben sich dadurch zahlreiche rechtliche Fragestellungen. Soweit ersichtlich gibt es bislang noch keine Rechtsprechung zur Verwendung solcher KI-Systeme im Arbeitsverhältnis, weshalb auf allgemeine Regelungen und Grundsätze zurückgegriffen werden muss.

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