Neu
Dokument-ID: 1195744
3.1 Einleitung
In Erwägungsgrund 10 der KI-VO wird klargestellt, dass den betroffenen Personen auch im Anwendungsbereich der KI-Verordnung alle datenschutzrechtlich gewährten Rechte iZm der ausschließlich automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall und dem Profiling zur Verfügung stehen.